Versicherungsrecht

Als Privatperson haben Sie in verschiedenen Stadien Ihres Lebens Versicherungen abgeschlossen. Sie haben sich gegen eine ganze Handvoll von Risiken abgesichert: Gegen Haftansprüche die Folge eines Verkehrsunfalles sind. Gegen Berufsunfähigkeit. Ihre Einrichtung ist gegen Brand und Diebstahl versichert. Eventuell haben Sie Ihre Hypothek an eine Versicherung gekoppelt. Zweck all dieser Versicherungen ist es, Sie vor den finanziellen Folgen eines eventuell eintretenden Unglücks zu beschützen. Immer wieder stellt sich die essentielle Frage bei Versicherungen erst in dem Augenblick, in welchem sich der Unglücksfall ereignet: Wird Ihr Schaden durch die Versicherung gedeckt oder nicht? Mit anderen Worten: Ist der Versicherer aufgrund der vereinbarten Konditionen verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu bezahlen oder ist nun genau dieser Vorfall von einer Deckung ausgeschlossen? Dies ist eine juristische Frage, und die Chance ist groß, dass Sie sich als Versicherter alleine einem riesigen Konzern gegenüber wiederfinden und das in einer eventuell langwierigen und unerfreulichen Diskussion. In solch einer Situation ist der Beistand eines fachkundigen Juristen oft nicht zu umgehen. Auch in diesem Fall sind wir für Sie die richtige Wahl.

Zögern Sie nicht, uns bei einem Streit mit der Versicherung einzuschalten. Teiken Rechtsbeistand. Nah dran und engagiert.